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F-Gase-Verordnung

Die seit 1. Jänner 2015 geltende F-Gase-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 517/2014) über fluorierte Treibhausgase bringt die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 zur Aufhebung.

Diese neue Verordnung soll dazu beitragen, die Emissionen von fluorierten Treibhausgasen in der EU vom Stand des Jahres 2005 aus kontinuierlich um 60% auf ein CO2-Äquivalent von 35 Mio. Tonnen bis zum Jahr 2030 zu verringern. 

Mit der neuen Verordnung werden nun Kältemittelfüllmengen nach ihrem Treibhauspotential in CO2-Äquivalenten gewichtet und nicht wie früher in Kilogramm.

 

Folgen für die Zukunft: